Nach dem ersten Staatsexamen hat sich Rechtsanwalt Hennig anlässlich eines sechsmonatigen Praktikums in einer Rechtsanwaltskanzlei in Princeton, New Jersey, erstmals mit dem Institut des vorläufigen Rechtsschutzes in Verbraucherangelegenheit beschäftigt.
Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung begann er seine berufliche Laufbahn im Verbraucherschutzverein, dem Rechtsvorgänger des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Zu den Aufgaben gehört das Vorgehen gegen unlautere Werbemethoden und unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Im Jahr 1976 wurde er zum Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins berufen. Auf Einladung des German Marshall Fund hielt sich Rechtsanwalt vier Monate in Washington D. C. auf, um dort das Recht der Sammelklage (class action) zu studieren.
Seit seinem Eintritt in die Kanzlei Christ & Kollegen vertritt er diverse Verbraucherverbände in Unterlassungsverfahren in Fällen unlauterer Werbung.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Hennig das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts, vor allem Beratung und Vertretung in Abmahnungs- und Kündigungsschutzverfahren, in Lohn- und Gehaltsverfahren, bei strittigen Fragen zum Urlaubs- und zum Zeugnisrecht.
Jürgen Hennig
Rechtsanwalt
Notar a.D.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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