Christ & Kollegen – Fachanwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht in Berlin

Messfehler bei Riegl Fg 21-P

13.06.2019

Im Bereich der Geschwindigkeitsverstöße hat man es mit unterschiedlichen Messmethoden und Messgeräten zu tun. Eine Überprüfung der Messung kann im Rahmen eines Sachverständigengutachtens erfolgen und damit schnell sehr teuer werden. In der Praxis habe ich die Erfahrung gemacht, dass aber gerade bei dem Handmessgerät Riegl Fg 21-P ("Laserpistole") häufig Fehler von den Messbeamten gemacht werden, wobei sich diese sehr günstig für den Betroffenen auswirken können und deren Aufklärung kein Gutachten erfordert. Das liegt auch daran, dass es sich bei dieser Messmethode um ein Handmessgerät handelt, dessen Inbetriebnahme von einigen Tests abhängig ist, die vom jeweiligen Messbeamten durchzuführen sind und später bei der Messung ein zweiter Kontrollbeamter tätig wird, der für das Protokoll zuständig ist, weshalb die Fehlerquellen steigen (bspw. Kennzeichnung zufließender oder abfließender Verkehr, welche Spur wurde gemessen etc.)

Die Messbeamten müssen sich bei der Inbetriebnahme des Gerätes strikt an die Bedienungsanleistung des Gerätes halten und alle Tests (Visiertest, Displaytest etc.) so durchführen, wie sie dort beschrieben sind. Häufig erlebe ich in der Hauptverhandlung dann einen Messbeamten, der mir zwar "herunterbeten" kann, welche Tests er durchführen muss, mir dann aber erzählt, dass er diesen oder jenen Test nur teilweise oder gar nicht durchgeführt hat. Dies führt dann zwangsläufig zu einer unbrauchbaren Messung.

Es lohn sicht also - vor allem in diesen Fällen - den Bußgeldbescheid nicht zu akzeptieren und durch einen Fachanwalt überprüfen zu lassen.

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