Christ & Kollegen – Fachanwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht in Berlin

Arbeitsrecht

Sie haben eine Kündigung oder eine Abmahnung erhalten? Sie benötigen Hilfe bei Fragen zum Urlaubs- oder Zeugnisrecht?

Wir beraten Sie insbesondere in diesen Bereichen des Arbeitsrechts. Eine Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung empfehlen sich schon allein wegen laufender und kurzer Fristen im Arbeitsrecht. So muss die Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden. Bei Fragen von Überstunden sind oft kurze Ausschlussfristen zu beachten.

Ziel ist es in aller Regel, sich bei einem Termin vor dem Arbeitsgericht (dem sog. Gütetermin) mit dem Arbeitgeber zu einigen. Dies kann beispielsweise durch die Zahlung einer Abfindung oder der Umwandlung einer fristlosen in eine fristgerechte Kündigung sein. Letzteres hat maßgeblich Auswirkungen auf eine etwaige Sperrfrist des Arbeitsamts.

In Verfahren, die nicht direkt einer Klageerhebung bedürfen, versuchen unsere Rechtsanwälte in Berlin durch Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber und Schließung eines außergerichtlichen Vergleiches einen Prozess zu verhindern.

Im Rahmen einer telefonischen kostenlosen Erstberatung schätzen wir gerne Ihren Fall ein und informieren Sie zu Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Rufen Sie uns an!

Ihr Ansprechpartner

Julius Christ
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Leibnizstr. 60
10629 Berlin

Kostenlose telefon. Erstberatung
Tel. 030. 327 98 70
Fax 030. 324 09 42
ra@rae-christ.de

Telefonzeiten:
Mo.-Fr.: 09:00 - 12:30 Uhr
Mo.-Do.: 13:00 - 17:00 Uhr

Wie geht es nach einer Beauftragung unserer Kanzlei weiter?

Sollte es um eine Kündigungsstreitigkeit gehen, werden unsere Rechtsanwälte umgehend fristwahrend eine Kündigungsschutzklage oder Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Es kommt dann in der Regel relativ kurzfristig zu einem Termin, in dem in aller Regel wie oben beschrieben ein Vergleich geschlossen werden kann.

In Zeugnisstreitigkeit oder ähnlich gelagerten Fällen wie Urlaubsabgeltungsfragen wenden wir uns in einem Anspruchsschreiben an den Arbeitgeber und melden Ihre Forderungen dort an.

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