Sie haben ein Beschuldigtenschreiben von der Polizei, eine Anklage oder einen Strafbefehl bzw. Bußgeldbescheid erhalten? Dann wenden Sie sich bitte sofort an einen Verteidiger!
Entgegen der allgemeinen Auffassung haben Sie keine Pflicht, sich in irgendeiner Form vor der Polizei zu äußern oder zu erscheinen. Kommen Sie umgehend mit allen Unterlagen zu uns, damit wir alle nötigen Schritte für Sie fristwahrend einleiten können.
Unsere Fachanwälte treten für Sie als Strafverteidiger in allen Bereichen des Strafrechts in Berlin und bundesweit auf, auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung. Zu den Tätigkeitsgebieten zählen vor allem
Im Rahmen einer telefonischen kostenlosen Erstberatung schätzen wir gerne Ihren Fall ein und informieren Sie zu Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Rufen Sie uns an!
Julius Christ
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Leibnizstr. 60
10629 Berlin
Kostenlose telefon. Erstberatung
Tel. 030. 327 98 70
Fax 030. 324 09 42
ra@rae-christ.de
Telefonzeiten:
Mo.-Fr.: 09:00 - 12:30 Uhr
Mo.-Do.: 13:00 - 17:00 Uhr
Haben Sie einen Strafbefehl, eine Anklage oder ein Beschuldigtenschreiben von der Polizei, einen Haftbefehl oder Durchsuchungsbeschluss o.ä. erhalten, werden wir uns für Sie direkt bei der entsprechenden Stelle melden, die Verteidigung anzeigen und eine Akteneinsicht beantragen.
Erst, wenn die Akteneinsicht vorliegt, kann darüber nachgedacht werden, eine Einlassung oder sonstige Erklärung abzugeben. Auch jetzt erst kann eine vernünftige Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Bitte äußern Sie sich vor Rücksprache mit einem Verteidiger nicht bei der Polizei!
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, dann legen wir für Sie umgehend Einspruch ein, beantrage eine Akteneinsicht und nach Erhalt besprechen wir die Aussichten und Strategie einer Verteidigung.
Bitte beachten Sie, dass für die Einlegung eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid und Strafbefehl sehr kurze Fristen laufen, weshalb schnelles Handeln geboten ist.