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Der Verfassungsgerichtshof (VGH) des Saarlandes hat auf eine Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen die Messung des Blitzers "Traffistar S 350" der FIrma Jenoptik für "unverwertbar" bzw. nicht ausreichend und daher angreifbar erklärt. Hintergrund war ein Bußgeldverfahren, in dem dem Betroffenen eine Geschwingkeitsüberschreitung zur Last gelegt wurde.
Zu meiner alltäglichen Praxis gehört es, Mandanten in Strafbefehlsverfahren zu beraten. Häufig ist es so, dass die Mandanten mit einem Strafbefehl, dessen Zustellung schon einige Zeit zurückliegt, zu mir kommen und mich fragen, ob sich ein Einspruch gegebenenfalls lohnt.
Im Bereich der Geschwindigkeitsverstöße hat man es mit unterschiedlichen Messmethoden und Messgeräten zu tun. Eine Überprüfung der Messung kann im Rahmen eines Sachverständigengutachtens erfolgen und damit schnell sehr teuer werden. In der Praxis habe ich die Erfahrung gemacht, dass aber gerade bei dem Handmessgerät Riegl Fg 21-P ("Laserpistole") häufig Fehler von den Messbeamten gemacht werden...
Oft stellen sich Geschädigte eines Verkehrsunfalles die Frage, ob sie ihren Schaden nur beim Gegner bzw. dessen Haftpflicht oder nur bei der Kaskoversicherung abrechnen sollen – oder gegebenenfalls sogar bei beiden.
Reicht das bloße Halten eines Mobiltelefons aus, um mit einem Bußgeld belegt zu werden, wenn das Handy gar nicht benutzt wird? Eine interessante Entscheidung dahingehend erging kürzlich vom OLG Celle (Beschluss vom 07.02.2019 - 3 Ss (OWi) 8/19)
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) ist zwar gerade für Verteidiger in einer Stadt wie Berlin „täglich Brot“, ist aber nur auf den ersten Blick ein vermeintlich „einfach gelagerter“ Tatbestand.